Weitere Fragen werden beantwortet unter „Verdacht auf Infektion und Krankheitsverlauf“.
Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, treten aber auch bei anderen Atemwegsinfektionen auf.
Wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion haben, sollten Sie folgende Verhaltensempfehlungen beachten:
Welche Verhaltens- und Hygienemaßnahmen bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion empfehlenswert sind, können Sie auf der Themenseite „Corona-Infektion – wie geht es weiter?“ nachlesen.
Wenn Sie bei einem Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest auf SARS-CoV-2 ein positives Ergebnis erhalten, sollten Sie Ihre Kontakte insbesondere zu Risikogruppen einschränken. Um das positive Ergebnis des Antigen-Tests durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, wenden Sie sich am besten an Ihre Hausarztpraxis.
Ein genereller Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest oder Selbsttest besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr. Wenn Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, können Ärztinnen und Ärzte jedoch im Rahmen der Krankenbehandlung einen PCR-Test veranlassen. Auch bei Personen ohne Krankheitszeichen kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, dass ein PCR-Test zur Bestätigung eines vorangegangenen positiven Antigentests sinnvoll ist.
Robert Koch-Institut (RKI)
Surveillance akuter Atemwegserkrankungen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)