Die Grundimmunisierung gegen Mpox für Personen ab 18 Jahren, die in der Vergangenheit keine Pockenimpfung erhalten haben, besteht aus zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen. Auch wenn der Impfabstand von 28 Tagen überschritten wurde, muss die Impfserie nicht neu begonnen werden.
Während die erste Impfstoffdosis bereits einen guten Basisschutz gegenüber Mpox vermittelt, dient die zweite Impfstoffdosis insbesondere dazu, die Dauer des Impfschutzes zu verlängern.
Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits gegen Pocken geimpft wurden, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.
Die Impfung soll auch bei Personen mit Immundefizienz (Immunschwäche) erfolgen. Immungeschwächte Personen, die zuvor bereits gegen Pocken geimpft wurden, sollen zwei Auffrischimpfungen erhalten. Die zweite Auffrischungsimpfung darf frühestens 28 Tage nach der ersten Impfstoffdosis erfolgen.
Die Impfung erfolgt in das Unterhautgewebe (subkutan).
Stand: 29.08.2024
(#5417)