KEUCHHUSTEN

Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt!

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    Letzte Aktualisierung: 30.05.2024
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    KEUCHHUSTEN

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Was ist Keuchhusten?

Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst und ist hoch ansteckend. Weltweit ist Keuchhusten eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. Der Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, welche die Schleimhäute der Luftwege schädigen. In Deutschland erkranken an Keuchhusten vor allem Kinder und Jugendliche, häufig aber auch Erwachsene. Junge Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben, sind besonders gefährdet.

Wie wird Keuchhusten übertragen?

Von Mensch zu Mensch

Keuchhusten-Erreger werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Bakterien über winzige Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum bis zu einem Meter in der Luft weiterverbreiten und eingeatmet werden. Beinahe jeder Kontakt zwischen Erkrankten und ungeschützten Gesunden führt zu einer Ansteckung.

Die Erreger können möglicherweise vorübergehend auch Gesunde mit Impfschutz besiedeln. Geimpfte erkranken dann zwar selbst nicht, können die Bakterien aber möglicherweise trotzdem an andere weitergeben.

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Keuchhusten verläuft typischerweise in drei Stadien

  1. Zu Beginn zeigen sich für 1 bis 2 Wochen leichte Erkältungs-Beschwerden mit Schnupfen, Husten und Schwächegefühl, aber nur selten Fieber.
  2. Danach beginnt die Phase der Husten-Erkrankung, dem die Krankheit ihren Namen verdankt. Typisch ist ein langwieriger, trockener Husten. Es kommt zu anfallsweise auftretenden, krampfartigen Hustenstößen, die häufig mit dem typischen keuchenden Einziehen der Luft enden. Die zahlreichen Hustenanfälle können sehr quälend sein und treten bei vielen Betroffenen häufiger nachts als tagsüber auf. Oft führen die Hustenanfälle zum Herauswürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen. Die Erkrankten leiden unter Appetit- und Schlaflosigkeit. Fieber tritt selten auf. Bei Neugeborenen und Säuglingen führt Keuchhusten nicht selten zu lebensgefährlichen Atemstillständen. Die Husten-Erkrankung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
  3. In der 6- bis 10-wochigen Erholungsphase klingen die Hustenattacken allmählich ab. Noch monatelang können aber kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch Reizhusten auslösen.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft Keuchhusten oft mit langanhaltendem Husten, jedoch ohne die typischen Hustenanfälle. Dieser untypische Verlauf macht es schwer, Keuchhusten zu erkennen. Entsprechend hoch ist die Ansteckungsgefahr, die von den unerkannten Erkrankten ausgeht.
 

Komplikationen können insbesondere im ersten Lebensjahr und bei Älteren auftreten. Mögliche Komplikationen sind:

  • Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, selten Krampfanfälle
  • Selten, aber besonders gefürchtet ist eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel. Dieser kann bei den Hustenanfällen durch Atemaussetzer entstehen. Als Dauerschäden können Lähmungen, Seh-, Hör- oder geistige Störungen zurückbleiben. Dies betrifft vor allem erkrankte Säuglinge unter 6 Monaten.

Wann bricht die Krankheit aus und wie lange ist man ansteckend?

Meist 9 bis 10 Tage, manchmal auch 6 oder bis zu 20 Tage nach Ansteckung treten die ersten Krankheitszeichen auf. Bereits kurz vor dem Auftreten der ersten Beschwerden sind Erkrankte ansteckend.

Die Gefahr einer Übertragung ist am höchsten im ersten Stadium (Erkältungsphase), noch bevor die typischen Hustenanfälle auftreten. Sie hält für ca. 3 Wochen nach Beginn der Hustenattacken an. Säuglinge können den Erreger auch länger ausscheiden. Wird Keuchhusten mit einem Antibiotikum behandelt, verkürzt sich die Übertragungsfähigkeit auf rund 5 Tage nach Beginn der Behandlung.

Wer ist besonders gefährdet?

Für Neugeborene kann eine Keuchhusten-Erkrankung lebensbedrohlich sein. Bei etwa zwei Drittel von ihnen ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig. Abwehrstoffe gegen Keuchhusten können Neugeborene nur durch eine Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt bekommen. Dieser sogenannte Nestschutz schützt die Kinder in den ersten Lebenswochen, bis sie selbst geimpft werden können.

Weil bei Geimpften der Schutz nur wenige Jahre anhält, sind auch ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene betroffen, allerdings meist mit leichteren Verläufen. Sie stellen wiederum eine ernstzunehmende Ansteckungsquelle insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder sowie Senioren und Menschen mit Grunderkrankungen dar.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

  • Erkrankte sollten zum Schutz anderer räumlich getrennt werden und insbesondere nicht mit Säuglingen, Kleinkindern oder Senioren in Kontakt kommen.
  • Säuglinge unter 6 Monaten und Menschen mit schweren Grunderkrankungen werden bei Keuchhusten häufig im Krankenhaus behandelt. Dort können lebensgefährliche Atemaussetzer frühzeitig erkannt werden.
  • Medikamente sollen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin eingenommen werden. Gegebenenfalls wird ein Antibiotikum verabreicht. Frühzeitig eingenommen, kann es in der ersten Phase der Beschwerden die Husten-Erkrankung verhindern oder abschwächen. Haben die Hustenattacken schon eingesetzt, können Antibiotika den Krankheitsverlauf nicht verkürzen. Sie verkürzen aber die Dauer der Ansteckungsfähigkeit und vermindern die weitere Ausbreitung.
  • Grundsätzlich sollten Erkrankte viel trinken, um den trockenen Husten zu lindern. Aufgrund des Würgereizes und des Erbrechens ist es besser, kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen.
  • Kinder sollten während der Hustenanfälle aufrecht mit leicht vorgebeugtem Kopf sitzen.
  • Um andere Menschen vor der Erkrankung zu schützen, gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder und Erwachsene, die an Keuchhusten erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Keuchhusten besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung informieren. Ein Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen ist in der Regel 5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie wieder erlaubt oder wenn durch einen Abstrich ein Verdacht auf eine Erkrankung ausgeräumt werden konnte, sofern der Gesundheitszustand es zulässt. Ohne Antibiotika-Behandlung ist eine Wiederzulassung in der Regel 3 Wochen nach Beginn des Hustens möglich.
  • Bei Verdacht auf Keuchhusten sollte vor einem Besuch die Arztpraxis informiert werden, damit das Praxispersonal Maßnahmen zum Schutz anderer vor einer Ansteckung ergreifen kann.

Wie kann ich mich schützen?

Impfung

Gegen Keuchhusten steht eine Schutzimpfung zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:

  • Für Säuglinge drei Teil-Impfungen, die im Alter von 2, 4 und 11 Lebensmonaten erfolgen sollen. Da Keuchhusten für Säuglinge lebensbedrohlich sein kann, sollten diese möglichst früh geimpft werden. Die Impfungen könnten zum Teil zeitgleich mit den Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden.
  • Für Kinder und Jugendliche je eine Auffrischimpfung mit 5 bis 6 Jahren und mit 9 bis 16 Jahren.
  • Erwachsene sollten die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig in Kombination mit einer Impfung gegen Keuchhusten erhalten. Dies gilt auch, wenn im Verletzungsfall eine Tetanus-Impfung erforderlich ist.
  • Für Schwangere eine Impfung am Anfang des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Woche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Keuchhusten-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.
  • Für enge Kontaktpersonen von Säuglingen wie beispielsweise Familienmitglieder oder Tagesmütter eine Impfung, sofern in den letzten 10 Jahren keine Keuchhusten-Impfung erfolgt ist. Die Impfung sollte nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor Geburt des Kindes erfolgen bzw. bei der Mutter in der Schwangerschaft oder, falls dieses verpasst wurde, kurz nach der Geburt des Kindes.
  • Ebenso für Personal im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung, wenn in den letzten 10 Jahren keine Keuchhusten-Impfung stattgefunden hat.

Menschen jeden Alters können sich nach einer überwundenen Erkrankung erneut anstecken. Der Schutz nach einer Erkrankung hält ca. 7 bis 20 Jahre und nach Impfung ca. 5 bis 7 Jahre.


Nach Kontakt mit Erkrankten

  • Wer nicht geimpft ist, sollte nach dem Kontakt mit Erkrankten vorsorglich mit einem Antibiotikum behandelt werden, damit die Krankheit nicht ausbricht.
  • Wer geimpft ist, kann dennoch andere anstecken. Bei engem Kontakt zu gefährdeten Personen wie Säuglingen und ungeimpften Kleinkindern sollten deshalb Geimpfte nach Kontakt mit Erkrankten auch antibiotisch behandelt werden.
  • Treten viele Keuchhustenfälle im Umfeld auf, kann das Gesundheitsamt auch vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen eine weitere Impfung empfehlen, wenn ihre letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt. Diese Empfehlung hängt auch davon ab, ob enger Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder in Gemeinschaftseinrichtungen besteht.

Wo kann ich mich informieren?

Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Keuchhusten gemeldet werden muss, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Krankheit vor.

Weitere (Fach-) Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/pertussis).

Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).

Letzte Änderung: 01.04.2022