MUMPS

Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt!

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Was ist Mumps?

Mumps ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Mumpsvirus verursacht wird. Die Krankheit ist vor allem durch die Entzündung und Schwellung der Ohrspeicheldrüsen gekennzeichnet. Mumps ist weltweit verbreitet und kann ganzjährig in jedem Lebensalter auftreten. Aufgrund der Schutzimpfung ist die Erkrankung heute deutlich seltener als früher. Trotzdem kommt es immer wieder zu Mumps-Erkrankungen, insbesondere bei ungeschützten Personen.

Wie wird Mumps übertragen?

Von Mensch zu Mensch

Mumpsviren werden nur von Mensch zu Mensch übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speicheltröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Die Übertragung kann auch durch direkten Kontakt mit Speichel zum Beispiel beim Küssen erfolgen. Seltener ist eine Weiterverbreitung über mit Speichel verunreinigte Gegenstände wie zum Beispiel gemeinsam benutztes Geschirr.

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Die Erkrankung kann sich durch allgemeine Krankheitszeichen wie Mattigkeit, Appetitlosigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber ankündigen. Typisches Zeichen ist eine schmerzhafte, entzündliche Schwellung der Ohrspeicheldrüsen. Die Schwellung kann ein- oder beidseitig auftreten und dauert meist etwa drei bis acht Tage an. Auch die Speicheldrüsen im Unterkiefer bzw. unter der Zunge sowie die benachbarten Lymphknoten können anschwellen.

Mindestens ein Drittel der Infektionen verläuft ohne oder nur mit geringfügigen Beschwerden. Vor allem bei Kindern unter fünf Jahren treten oft nur erkältungsähnliche Beschwerden auf. In vielen Fällen bleibt Mumps daher unerkannt.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, Komplikationen oder Spätschäden zu entwickeln. Bis zu zehn Prozent der Erkrankten entwickeln eine Hirnhautentzündung, die sich durch starke Kopfschmerzen, Nackensteife und Erbrechen äußern kann. Seltener ist eine Entzündung des Gehirns, die bleibende Schäden wie Lähmungen verursachen oder in Einzelfällen auch tödlich verlaufen kann. Bei einem von 20.000 Erkrankten kann es zu bleibenden Hörschäden oder Taubheit kommen. Bei bis zu jedem dritten männlichen Erkrankten nach der Pubertät kommt es in Folge von Mumps zu einer Hodenentzündung. Sie macht sich durch einen erneuten Fieberanstieg mit starker Schwellung und Druckschmerzhaftigkeit eines oder beider Hoden bemerkbar und kann eine Einschränkung oder in seltenen Fällen einen Verlust der Fruchtbarkeit zur Folge haben. Bei Frauen ist eine Entzündung der Brustdrüsen oder der Eierstöcke möglich. Als weitere Komplikation kann eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse auftreten.

Wann bricht die Krankheit aus und wie lange ist man ansteckend?

Die ersten Krankheitszeichen treten in der Regel 16 bis 18 Tage (manchmal 12 bis 25 Tage) nach der Ansteckung auf. Ansteckungsgefahr besteht eine Woche vor bis neun Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung. Sie ist zwei Tage vor bis vier Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Auch wenn keine oder nur geringfügige Krankheitszeichen auftreten, können Betroffene ansteckend sein.

Wer ist besonders gefährdet?

An Mumps kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine Impfung geschützt ist. Auch nach vollständiger, zweimaliger Impfung kann in seltenen Fällen eine Mumps-Erkrankung auftreten. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist das Risiko für Komplikationen größer als bei Kindern.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

  • Wenn Sie Verdacht auf eine Mumps-Erkrankung haben, sollten Sie umgehend Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufsuchen.
  • Eine gezielte Therapie gegen Mumps gibt es nicht. Nur die Beschwerden können behandelt werden, beispielsweise durch schmerzlindernde oder fiebersenkende Mittel.
  • Um andere vor einer Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte den Kontakt zu anderen Menschen nach Möglichkeit einschränken.
  • Bei Mumps-Infektionen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Personen, die an Mumps erkrankt sind bzw. bei denen der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist, wenn diese die Infektion noch nicht durchgemacht haben oder nicht vollständig durch eine Impfung geschützt sind. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung informieren.
  • Da es sich bei Mumps um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, wird zusätzlich zur Ärztin bzw. zum Arzt auch die Gemeinschaftseinrichtung das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren. Das zuständige Gesundheitsamt oder die Ärztin bzw. der Arzt legt fest, wann Betroffene die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen oder dort wieder tätig sein dürfen.

Wie kann ich mich schützen?

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt einen Impfschutz gegen Mumps. Hierfür stehen MMR (Masern-Mumps-Röteln)-Impfstoffe zur Verfügung, die auch gegen Masern und Röteln schützen, sowie MMRV-Impfstoffe, die zusätzlich eine Komponente gegen Windpocken (Varizellen) enthalten. Ein Einzelimpfstoff gegen Mumps ist in Deutschland nicht verfügbar.

  • Für Kinder wird der Aufbau eines Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten erfolgen, frühestens aber 4 Wochen nach der ersten Impfung. Die erste MMR-Impfung kann praktischerweise im Rahmen der U6-Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Die erste MMR-Impfung kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen, wenn das Kind vor dem vollendeten 11. Lebensmonat in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird.
  • Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen in einem Mindestabstand von 4 Wochen nachgeholt werden.
  • Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und die in bestimmten Tätigkeitsbereichen arbeiten, sollten ebenfalls zweimal mit MMR-Impfstoff geimpft sein. Dazu zählt Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von beispielsweise Geflüchteten sowie Personal in Fach-, Berufs- und Hochschulen.

Wer Kontakt mit einem Mumps-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine MMR-Impfung als sogenannte Riegelungsimpfung erhalten.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Beratung und Information steht Ihnen das örtliche Gesundheitsamt zur Verfügung. Da Mumps- Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung vor.

Weitere (Fach-) Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/mumps).

Weitere Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).

Letzte Änderung: 17.06.2024